Die Rechtslage von Agroforstsystemen in DeutschlandNachhaltige Landwirtschaft mit Bäumen: Agroforstsysteme – Agroforstwirtschaft |
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Wie werden Agroforstsysteme rechtlich definiert? Wie sehen die rechtlichen Regelungen für die Anlage von Agroforstsystemen in Deutschland aus? Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Situation in Deutschland. Stand: August 2009 Diese Informationen können nur das Thema nur andeuten und stellen keine Rechtsberatung dar! |
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Jeder
Grundbesitzer hat das Recht, Bäume und Sträucher zu
pflanzen. Die Abstände regelt in den meisten Bundesländern
das sog.
Eine rechtliche Abgrenzung von Agroforstsystemen gegenüber anderen Nutzungen ist meist nur im Einzelfall möglich. Deshalb empfehle ich den Landwirten mit den zuständigen Behörden (je nach Bundesland die Ämter für Agrarordnung, Naturschutzbehörden, Forstämter, etc.) Kontakt aufzunehmen und eine einzelbetrieblichen Vertrag zu schliessen. Eine solches Vorgehen ist meiner Auffassung nach sinnvoll, solange eine gesetzliche Regelung aussteht. |
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STATEMENT: Merkmale eines Agroforstsystems Die folgende Definition wurde in dem EU-Agroforst-Forschungsprojekt SAFE entwickelt, um eine einheitliche rechtliche Regelung in Europa zu unterstützen. Damit werden alle – historische und moderne Agroforstsysteme in Europa mit einer Definition erfasst:
Die Baumdichte in Kombination mit dem Brusthöhendurchmesser (in 1,30 m Höhe) dient als Abgrenzung zu reinen Niederstamm-Obstplantagen und zum Wald. Gleichzeitig ermöglicht sie eine höhere Pflanzdichte zu Beginn, wenn vor Erreichen des Zieldurchmessers der Baumbestand ausgedünnt wird. Bei der Nutzung der Gehölze für den Biomasseanbau oder Energieholzgewinnung im mittleren Umtrieb (12 bis 20 Jahre) kann der Zieldurchmesser unterschritten bleiben und ermöglicht eine sinnvolle höhere Pflanzdichte.
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Rechtliche Rahmenbedingungen für Agroforstsysteme in Deutschland Jeder
hat das Recht, auf seinem Grundstück – ob Garten,
Acker oder Wiese mit Bäumen und Sträuchern zu
bepflanzen. Einschränkend gilt in vielen deutschen
Bundesländern das unterschiedlich geregelte sog.
Es gibt derzeit keine bundesweit einheitlichen Gesetze speziell für Agroforstsysteme, sie können in unterschiedliche Kategorien fallen. Zu unterscheiden ist dabei das Förderrecht, das sich oftmals auch auf Vorgaben der EU oder der Bundesländer stützt. Es gibt derzeit von staatlicher Seite keine aktuelle Stellungnahme zur Rechtssituation.
Fazit: Eine Abgrenzung bei Agroforstsystemen ist meist nur im Einzelfall möglich. Deshalb empfehle ich den Landwirten mit den zuständigen Behörden (je nach Bundesland die Ämter für Agrarordnung, Naturschutzbehörden, Forstämter, etc.) Kontakt aufzunehmen. Eine vertragliche Regelung ist meiner Auffassung nach sinnvoll, solange eine gesetzliche Regelung aussteht. IN VORBEREITUNG Quellen Rahmenbedingungen für Agroforstsysteme und Kurzumtriebsplantagen in Deutschland, gehalten von Dr. Steffen Beerbaum, BMELV im September 2006
Quelle:
http://fnr-server.de/cms35/fileadmin/allgemein/pdf/veranstaltungen/agroforst_2006/2-Rahmenbedingungen-BMELV.ppt
vom
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Rechtliche Rahmenbedingungen für Agroforstsysteme in Österreich Informationen für Österreich sind bisher nicht verfügbar. Orientierungspunkte: - EU-Förderrecht: max. 50 Bäume/ha für den Erhalt von Zahlungsansprüchen - EU: Agroforstsysteme sind als prinzipiell förderfähig anerkannt (Umsetzung durch die Länder nötig (ELER-Verordnung)) - Rechtslage kann sich am Streuobst orientieren (auch für Wildkirsche, Speierling, etc.) - Es wird das Abschließen von Einzelverträgen mit den zuständigen Behörden empfohlen.
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Agroforstsysteme als geschützte Landschaftselemente? IN VORBEREITUNG
Quellen B&B Agrar 6/04 - Quellen · Daten · Kommentare Steffen Beerbaum: Erläuterungen zur Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung http://www.aid.de/downloads/bub_2004_12_wert.pdf
Cross Compliance, Landwirtschaftskammer NRW 2006 http://www.landwirtschaftskammer.de/fachangebot/foerderung/pdf/cc-infobroschuere.pdf
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